Osteopathie
Vor über 120 Jahren entdeckte der amerikanische Arzt Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie und begründete damit eine neue Medizin. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie, von Amerika ausgehend, kontinuierlich weiterentwickelt und sich ebenso in Europa wie in anderen Teilen der Welt verbreitet. Sie ist inzwischen als eine eigenständige Form der Medizin anerkannt.
Osteopathie dient dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen („Blockaden“). Funktionsstörungen sind Ausdruck eines gestörten Zusammenspiels verschiedener Systeme des menschlichen Körpers. Sie begünstigen Krankheiten, führen sie herbei oder lassen sie andauern.
Die Funktionsstörungen im Einzelnen zeigen sich als beeinträchtigte Bewegungen von Strukturen. Durch das Erfassen der Bewegungseinschränkung kann der Osteopath diese (lediglich) mit seinen Händen und einer sanften Bewegung zum Normalen hin zurückführen und behandeln. Es handelt sich also um ein manualtherapeutisches Verfahren.
Im Zentrum der Osteopathischen Therapie steht deshalb nicht ein einzelnes Symptom sondern immer die individuelle Situation des Zusammenspiels der verschiedenen Störfelder (Funktionsstörungen).
Wenn Störfelder bei einer osteopathischen Behandlung beseitigt werden, werden Selbstheilungskräfte „aktiviert“ und dem Körper wird geholfen seine Gesundheit wieder zu erlangen.
Die Osteopathie kann als alleinige Therapie oder auch als Ergänzung zu schulmedizinischen oder auch naturheilkundlichen Therapien durchgeführt werden.
Für die Wirksamkeit der Osteopathischen Medizin gibt es in der anerkannten internationalen wissenschaftlichen Literatur eine Fülle von hervorragenden Veröffentlichungen aus den Reihen der amerikanischen D.O.`s (Doctors of Osteopathic Medicine). Es liegen inzwischen auch zahlreiche Veröffentlichungen aus Europa, Australien und Neuseeland vor, die die Wirksamkeit der Osteopathie belegen.
Für den Bereich der Wirbelsäule, z-B. beim chronischen Schmerzsyndrom der Wirbelsäule, geht die Bundesärztekammer in der Regel von der Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen aus (Dt. Ärzteblatt 2009, S. 2325 ff.). Doch muss aus rechtlichen Gründen darauf hingewiesen werden, dass kein Heilsversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung von Krankheitszuständen (wie oftmals auch in der Schulmedizin) gegeben werden kann, da für osteopathische Behandlungsverfahren noch keine randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudien vorliegen. Dies fordert jedoch die höchstrichterliche Rechtsprechung bei gesundheitlichen Wirkaussagen in Deutschland.